pobvol Software Services

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Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich auf die Softwarelösungen von Inge Baumann-Pobloth (nachfolgend „ich“, „meine“, „mir“, „Softwarelösung“). Sie gilt außerdem für alle Updates oder Korrekturen dieser Softwarelösungen. Die Softwarelösungen enthalten verschiedene Computersoftwareprogramme einschließlich des zugehörigen lizenzierten Materials.


„Sie“ und „Ihr(e)“ bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Mit Ihrer Bestellung akzeptieren Sie diese Lizenzvereinbarung. Wenn Sie nach Ihrer Bestellung dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, haben Sie das Recht, den Kaufvertrag innerhalb einer Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weitere Information finden Sie etwas weiter unten im Absatz „Widerrufsrecht“. 


Lizenzgeber: Inge Baumann-Pobloth

Anschrift:
Inge Baumann-Pobloth
pobvol Software Services
Wolfskaulstrasse 84
66292 Riegelsberg, DE

Zur Kontaktaufnahme senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@pobvol.com oder Sie senden einen Brief an die oben genannte Anschrift.

Bitte beachten: Der Nutzung meiner Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen! Ich behalte mir ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor!


Letzte Änderung am 9. November 2024


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Lizenz


Mit Vertragsabschluss erwerben Sie eine nicht exklusive, nicht ausschließliche Lizenz zur gewerblichen Nutzung der Softwarelösung.

Die Lizenz gilt für eine (1) Domäne und ein (1) Team und die erworbene Anzahl an Benutzern, hat eine Laufzeit von dreihundertsechzig (360) Tagen und verlängert sich automatisch um je dreihundertsechzig (360) Tage, falls Sie diese nicht spätesten dreißig (30) Tage vor Ablauf der Laufzeit kündigen. 

Die Softwarelösung selbst oder das Eigentum daran wird Ihnen nicht verkauft. Der gesamte Inhalt der erstellten Softwarelösung ist und bleibt Eigentum von Inge Baumann-Pobloth und ist durch deutsches und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt.



Lizenzgebühren


Die Lizenzgebühr gilt pro Benutzer und Monat bei einer Laufzeit von dreihundertsechzig (360) Tagen. Kündigung bis dreißig (30) Tage vor Laufzeitende, sonst Verlängerung um je dreihundertsechzig (360) Tage. Bei Verlängerung gilt der Betrag, der zum Zeitpunkt der Verlängerung ausgewiesen ist.


Sonstige Bestimmungen


Es gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Regelung dieser Lizenzvereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Lizenzvereinbarung eine an sich notwendige Regelung nicht enthält.

Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Sollte diese Lizenzvereinbarung unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser Lizenzvereinbarung geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.